Freiwilligenagentur Vielfalt

Fördermöglichkeiten im Überblick

Sie möchten ein Projekt umsetzen – und suchen nach Finanzierungsquellen? Entdecken Sie Programme, Tipps und Unterstützung rund um die Antragstellung.

Zum Fördermittelmanagement

Alle Informationen im Überblick: Voraussetzungen, Tipps und Antragshilfen

Besonders beworbene Programme

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt unterstützen wir gezielt Förderprogramme, die in besonderer Weise das Engagement vor Ort stärken: „Aktiv vor Ort“ und „Thüringer Ehrenamtscard“ als etablierte Thüringer Landesprogramme – und „Gesichter 2025“ und „MPs2030“ als kreative und innovative Förderfonds für ein gesundes Miteinander. Die Programme richten sich an Vereine, Initiativen und engagierte Gruppen aus der Region. Nutzen Sie Ihre Chance zur Förderung!

Neue Runde MPs 2030 startet im September!

Das sechsmonatige Programm „MPs 2030 – Gestärkt im Engagement“ geht in die nächste Runde. Von September 2025 bis März 2026 erwarten dich Seminare, Workshops und ein starkes Netzwerk für dein gesellschaftliches Engagement.

Mehr erfahren & Mitmachen

So geht’s: Der Antrag wird von deinem Verein/Organisation oder deiner Gemeinde bei deinem Landkreis bzw. deiner kreisfreien Stadt gestellt und dort bestätigt. Formulare & Vergabeprozesse können je nach Region variieren.

Beratung nutzen

Fragen zur Antragstellung? Wir helfen persönlich weiter.

FAQ zur Antragstellung

Was kann gefördert werden?

Projekte mit Gemeinwohlbezug, z. B. Sachmittel, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kosten- & Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, Nachweis der Gemeinnützigkeit u. ä.

Wo bekomme ich Hilfe?

Wir beraten Sie zu Auswahl, Antrag und Umsetzung – persönlich, telefonisch oder online.

Muss ich einen Eigenanteil leisten?

Viele Programme verlangen 5–20 % Eigen- oder Drittmittel. Personalkosten zählen selten als Eigenanteil.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Rücklagenbildung, laufende Betriebskosten (Miete, Strom) oder rein gesellige Vereinsfeste sind oft ausgeschlossen.

Wann und wie erhalte ich die Mittel?

Üblich sind Abschlagszahlungen (z. B. 80 %) nach Bewilligung, der Rest nach Verwendungsnachweis.

Was gehört in den Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis?

Belegliste, Zahlungsnachweise, Sachbericht – pünktlich und vollständig einreichen.

Was tun, wenn sich das Projekt ändert?

Kosten­verschiebungen > 20 % oder Zeitplanänderungen müssen vorab genehmigt werden, sonst droht Rückforderung.

Darf ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja, sofern keine Doppelfinanzierung derselben Ausgabe entsteht – sauber im Finanzierungsplan ausweisen.

Wie plane ich die Anschlussfinanzierung?

Skizzieren Sie Eigenmittel, Mitglieds­beiträge oder Folgeprogramme (z. B. DSEE „Engagement binden“).